Höhere Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt  durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.  
Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt  durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.  


Nur bei den Allgefahrenversicherungen, bei denen unbenannte Gefahren/Risiken versichert sind, besteht ggf. Schutz.
👁 Siehe auch: [[Allgefahrendeckung / Allriskpolice]]<br />
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Schlagwort: höhere Gewalt
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[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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