Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen sind zum einen in unbegrenzter und zum anderen in begrenzter Höhe absetzbar. Höchstbeträge stellen die Begrenzung dar.
'''Unbegrenzt absetzbar''' sind lediglich Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur Pflichtpflegeversicherung.
'''Begrenzt absetzbar''' sind anderen Vorsorgeaufwendungen gelten Höchstbeträge in unterschiedlicher Höhe. Dabei wird unterschieden zwischen Beiträgen zur Altersvorsorge (Beiträge in Rentenkassen) und Beiträgen zur sonstigen Daseinsvorsorge (Wahlleistungen zur Krankenversicherung, Haftpflicht-, Unfallversicherung etc.
Die Beiträge der folgenden Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden:
Die Beiträge der folgenden Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden:
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