Zeitwert: Unterschied zwischen den Versionen

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Zeitwert<br />


Entschädigungen erfolgen häufig nach dem sogenannten Zeitwert des Gegenstandes/Objektes. Hierbei erfolgt ein Abzug für Alter und Nutzung des Gegenstandes. Der Zeitwert wird nötigenfalls durch einen Gutachter/Gutachten festgestellt.
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Schlagwort: Zeitwert, Zeitwertentschädigung


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
Unter dem Begriff <big>'''Zeitwert'''</big> versteht man den '''Wert einer versicherten Sache zum Schadenszeitpunkt.''' Der Zeitwert wird dadurch bestimmt, dass von Neuwert der versicherten Sache ein Abzug aufgrund des Alters und der Abnutzung vorgenommen wird.
 
Unterschiede bei der Erstattung im Schadensfall für zwei ausgewählte Versicherungssparten.
 
'''Haftpflichtversicherung'''<br />
In der Haftpflichtversicherung wird der tatsächlich entstandene Schaden an der beschädigten Sache bezahlt und somit wird der Zeitwert erstattet.
 
'''Elektronikversicherung'''<br />
Im Schadensfall wird in der Elektronikversicherung geprüft, ob durch eine Reparatur der beschädigten Sache deren ursprünglicher Zustand wieder hergestellt werden kann. Die Kosten der Reparatur werden bis zur Höhe des Zeitwertes der versicherten Sache durch den Versicherer übernommen. Als maximale Obergrenze gelten in der Elektronikversicherung auch die im Versicherungsschein genannten Deckungssummen. Liegen die Kosten für den Neukauf des beschädigten elektronischen Gerätes unter dem Zeitwert, so entscheidet der Versicherer, welche Kosten erstattet werden.
 
Der Zeitwert wird nötigenfalls durch einen Gutachter/Gutachten festgestellt.<br />
 
 
'''Siehe auch''' <br />
[[Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert]]<br />
 
 
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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
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'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
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Zeitwert, Zeitwertentschädigung
 
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Aktuelle Version vom 3. Mai 2023, 07:46 Uhr

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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
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Unter dem Begriff Zeitwert versteht man den Wert einer versicherten Sache zum Schadenszeitpunkt. Der Zeitwert wird dadurch bestimmt, dass von Neuwert der versicherten Sache ein Abzug aufgrund des Alters und der Abnutzung vorgenommen wird.

Unterschiede bei der Erstattung im Schadensfall für zwei ausgewählte Versicherungssparten.

Haftpflichtversicherung
In der Haftpflichtversicherung wird der tatsächlich entstandene Schaden an der beschädigten Sache bezahlt und somit wird der Zeitwert erstattet.

Elektronikversicherung
Im Schadensfall wird in der Elektronikversicherung geprüft, ob durch eine Reparatur der beschädigten Sache deren ursprünglicher Zustand wieder hergestellt werden kann. Die Kosten der Reparatur werden bis zur Höhe des Zeitwertes der versicherten Sache durch den Versicherer übernommen. Als maximale Obergrenze gelten in der Elektronikversicherung auch die im Versicherungsschein genannten Deckungssummen. Liegen die Kosten für den Neukauf des beschädigten elektronischen Gerätes unter dem Zeitwert, so entscheidet der Versicherer, welche Kosten erstattet werden.

Der Zeitwert wird nötigenfalls durch einen Gutachter/Gutachten festgestellt.


Siehe auch
Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert


Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen             zur Hauptseite 


Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn














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