Zeitwert: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter dem Begriff Zeitwert versteht man den '''Wert einer versicherten Sache zum Schadenszeitpunkt.''' Der Zeitwert wird dadurch bestimmt, dass von Neuwert der versicherten Sache ein Abzug aufgrund des Alters und der Abnutzung vorgenommen wird.
Unter dem Begriff Zeitwert versteht man den '''Wert einer versicherten Sache zum Schadenszeitpunkt.''' Der Zeitwert wird dadurch bestimmt, dass von Neuwert der versicherten Sache ein Abzug aufgrund des Alters und der Abnutzung vorgenommen wird.
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Schlagwort: Zeitwert, Zeitwertentschädigung
Zeitwert, Zeitwertentschädigung
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Version vom 18. April 2022, 08:41 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Unter dem Begriff Zeitwert versteht man den Wert einer versicherten Sache zum Schadenszeitpunkt. Der Zeitwert wird dadurch bestimmt, dass von Neuwert der versicherten Sache ein Abzug aufgrund des Alters und der Abnutzung vorgenommen wird.

Unterschiede bei der Erstattung im Schadensfall für zwei ausgewählte Versicherungssparten.

Haftpflichtversicherung
In der Haftpflichtversicherung wird der tatsächlich entstandene Schaden an der beschädigten Sache bezahlt und somit wird der Zeitwert erstattet.

Elektronikversicherung
Im Schadensfall wird in der Elektronikversicherung geprüft, ob durch eine Reparatur der beschädigten Sache deren ursprünglicher Zustand wieder hergestellt werden kann. Die Kosten der Reparatur werden bis zur Höhe des Zeitwertes der versicherten Sache durch den Versicherer übernommen. Als maximale Obergrenze gelten in der Elektronikversicherung auch die im Versicherungsschein genannten Deckungssummen. Liegen die Kosten für den Neukauf des beschädigten elektronischen Gerätes unter dem Zeitwert, so entscheidet der Versicherer, welche Kosten erstattet werden.

Der Zeitwert wird nötigenfalls durch einen Gutachter/Gutachten festgestellt.


Siehe auch
Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert


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Zeitwert, Zeitwertentschädigung