Wiederbeschaffungswert

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Der Wiederbeschaffungswert wird als Wert bezeichnet, der im Schadensfall erforderlich ist, um eine beschädigte Sache wieder zu beschaffen.

In der Autoversicherung entspricht der Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs dem Wert eines vergleichbaren anderen Fahrzeuges.

Somit entspricht der Wiederbeschaffungswert der beschädigten Sache den Kosten für einen gleichwertigen Ersatz. Zusätzlich berücksichtigt werden mögliche Zusatzkosten oder Finanzierungskosten.

Der Wiederbeschaffungswert findet in der Autoversicherung, Hausratversicherung und Gebäudeversicherung seine Anwendung.

Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Betrag, den der Versicherungsnehmer aufbringen muss für den gleichwertigen Ersatz einer zerstörten oder beschädigten Sache. Der Wiederbeschaffungswert beinhaltet dabei auch die Beschaffungskosten wie z.B. Verpackungskosten, Transportkosten oder Zölle. Zusätzlich beinhaltet – bei Endverbrauchern – auch die Handlesspanne des Händlers sowie die Umsatzsteuer.

Der Wiederbeschaffungswert einer versicherten Sache wird ggf. durch ein Sachverständigengutachten ermittelt. Voraussetzung hierfür ist, dass am freien Markt eine vergleichbare Sache existiert. Ein persönlicher Liebhaberpreis kann nur dann berücksichtigt werden, wenn wenigstens ein kleiner Kreis an Personen an Marktteilnehmern existiert. Wie z.B. Oldtimer oder Kunstgegenstände.

Im Regelfall wird bei beweglichen Sachen der Wiederbeschaffungswert als Versicherungswert vereinbart.


Siehe auch:
Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert


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