Widerruf, Antragswiderruf

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 4. Oktober 2016, 19:55 Uhr von Smieskol (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Widerruf, Antragswiderruf<br /> Dem VN steht ein gesetzlich bestimmtes Widerrufsrecht zu. Der Versicherer hat beim Abschluss des Vertrages den VN schriftlich…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Widerruf, Antragswiderruf

Dem VN steht ein gesetzlich bestimmtes Widerrufsrecht zu. Der Versicherer hat beim Abschluss des Vertrages den VN schriftlich hierüber zu informieren. Die Widerrufsbelehrung hat die Frist und die Anschrift an die der Widerruf zu erfolgen hat, zu enthalten. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Wurde seitens des Versicherers eine vorläufige Deckung erteilt, besteht kein Recht auf Widerruf.

Schlagwort: Wiederruf, Antragswiderruf, Widerrufsrecht, Widerspruch, Antragswiderspruch