Wasserschaden

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Wasserschaden


Schäden durch eigenes Leitungswasser zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung

Schäden durch fremdes Leitungswasser Zählt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers

Schäden durch Abwässer zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (nur bei Schaden in Haus oder Wohnung)

Schäden durch Rückstau Zahlt die Elementarschadenversicherung


Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.

Plansch- und Reinigungswasser,
aufsteigendes Grundwasser,
Rückstau der Kanalisation,
Wasseraustritt aus einem Aquarium,
Wasseraustritt aus einem Wasserbett.


Schlagwort: Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Überlauf, Rückstau, Leitungswasser, Abwasser