Wasserschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Schäden durch '''eigenes Leitungswasser''' zahlt die  
Schäden durch '''eigenes Leitungswasser''' zahlt die  
Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
Schäden durch '''fremdes Leitungswasser'''
Schäden durch '''fremdes Leitungswasser'''
Zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers
Zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers
Schäden durch '''Abwässer'''  
Schäden durch '''Abwässer'''  
zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
(nur bei Schaden in Haus oder Wohnung)
(nur bei Schaden in Haus oder Wohnung)
Schäden durch '''Hochwasser'''
Schäden durch '''Hochwasser'''
Zahlt die Elementarversicherung
Zahlt die Elementarversicherung
Schäden durch '''Rückstau'''
Schäden durch '''Rückstau'''
Zahlt die Elementarschadenversicherung
Zahlt die Elementarschadenversicherung

Version vom 6. Oktober 2016, 13:30 Uhr

Wasserschaden

Täglich geschehen rund 4.000 Wasserschäden, also alle 25 Sekunden ein Schaden.

Schäden durch eigenes Leitungswasser zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung Schäden durch fremdes Leitungswasser Zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers Schäden durch Abwässer zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (nur bei Schaden in Haus oder Wohnung) Schäden durch Hochwasser Zahlt die Elementarversicherung Schäden durch Rückstau Zahlt die Elementarschadenversicherung


Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.

Plansch- und Reinigungswasser,
aufsteigendes Grundwasser,
Rückstau der Kanalisation,
Wasseraustritt aus einem Aquarium,
Wasseraustritt aus einem Wasserbett.

In der Bundesrepublik geschehen täglich rund 4.000 Wasserschäden.

Schlagwort: Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Überlauf, Rückstau, Leitungswasser, Abwasser