Vertrauensschadenversicherung

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  • Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) greift bei unerlaubten Handlungen von Arbeitnehmern die dem Betrieb angehören, bei

- Betrug,
- Diebstahl,
- Veruntreuung,
- Sachbeschädigung,
- Sabotage von Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen,
- Unternehmensschäden,
- wie auch Schäden von Dritten.

  • Zu den Mitarbeitern zählen

- Angestellte, - Aushilfen, - Praktikanten und - Zeit-Arbeitskräfte.


Schlagwort: Vertrauensschaden, Vertrauensschadenversicherung, Veruntreuungsversicherung


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