Vertrauensschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Sachbeschädigung,<br />
- Sachbeschädigung,<br />
- Sabotage von  Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen,<br />  
- Sabotage von  Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen,<br />  
- Unternehmensschäden<br />
- Unternehmensschäden,<br />
- wie auch Schäden von Dritten.<br />
- wie auch Schäden von Dritten.<br />



Version vom 17. April 2018, 16:53 Uhr

Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) greift bei unerlaubten Handlungen wie

- Betrug,
- Diebstahl,
- Veruntreuung,
- Sachbeschädigung,
- Sabotage von Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen,
- Unternehmensschäden,
- wie auch Schäden von Dritten.


Nach dem geltenden Gesetz zur Kontrolle u. Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das verantwortliche Geschäftsführer dazu verpflichtet, Risikosituation und Risikomanagement mehr Aufmerksamkeit zu schenken und Risiken durch vorbeugende Maßnahmen zu begrenzen, hat sich die Vertrauensschadenversicherung als wirksames Instrumentarium bewährt. Auch deshalb, weil verantwortliche Firmenleiter für dieses Risiko mit einer Vertrauensschadenversicherung kaum mehr haftbar gemacht werden können.


Schlagwort: Vertrauensschaden, Vertrauensschadenversicherung, Veruntreuungsversicherung