Vertrauensschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Vertrauensschadenversicherung<br />


Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) greift bei unerlaubten Handlungen ( Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Sachbeschädigung, Sabotage) der Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen. Schäden die dem Unternehmen entstehen wie auch Schäden von Dritten sind versichert.<br />
Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) '''greift bei unerlaubten Handlungen''' wie Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Sachbeschädigung, Sabotage von  Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen. Unternehmensschäden wie auch Schäden von Dritten sind versichert.<br />
 
 





Version vom 18. August 2017, 12:43 Uhr

Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) greift bei unerlaubten Handlungen wie Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Sachbeschädigung, Sabotage von Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen. Unternehmensschäden wie auch Schäden von Dritten sind versichert.



Schlagwort: Vertrauensschaden, Vertrauensschadenversicherung, Veruntreuungsversicherung