Vertragswiderruf

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 26. Dezember 2017, 12:18 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Das Widerrufsrecht ist in Paragraf 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Es dient zum Schutz der Verbraucher und gibt ihnen die Möglichkeit, inne…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Widerrufsrecht ist in Paragraf 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Es dient zum Schutz der Verbraucher und gibt ihnen die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzlichen Frist von vierzehn Tagen aus bestimmten Verträgen zurückzutreten. Darunter fallen alle über Fernkommunikation abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, also per Telefon, Telefax, Brief oder Internet. Die Regelung gilt auch für Haustürgeschäfte.

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und erfolgt in schriftlicher Form. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.