Vertragswiderruf: Unterschied zwischen den Versionen

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§ 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten.   
§ 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten.   
Hierzu zählen die über Fernkommunikation (Telefon),Telefax, Brief und Internet)geschlossenen Rechtsgeschäfte, also per Telefon, Telefax, Brief oder Internet. Die Regelung gilt auch für Haustürgeschäfte.
Hierzu zählen die über Fernkommunikation (Telefon),Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.
 
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und erfolgt in schriftlicher Form. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.

Version vom 26. Dezember 2017, 12:23 Uhr

§ 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten. Hierzu zählen die über Fernkommunikation (Telefon),Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.