Vertragliche Haftung

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Der vertraglichen Haftung liegen Vereinbarungen zwischen zwei Parteien (Auftraggeber u. Auftragnehmer) zugrunde. Wird die Leistung nicht erbracht oder sie ist mangelhaft oder wird zu spät erbracht, löst dies ggf. Schadenersatzanspüche aus. Die vertragliche Haftung, im Gegensatz zur gesetzlichen Haftung, ist i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, Voraussetzung die vertragsgemäßen Vereinbarungen gehen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus.

⚠️ Einige wenige Versicherer bieten auch Deckung für die vertragliche Haftung.


Siehe auch:
Haftung
Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB
gesetzliche Haftung
verschuldensunabhängige Haftung


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