Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

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:In der Sachversicherung besteht ein Kündigungsrecht im Schadensfall innerhalb eines Monats seit der Anerkennung der Entschädigungsverpflichtung, der Verweigerung der Entschädigung und/oder Eintritt der Rechtskraft des ergangenen Urteils. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
:In der Sachversicherung besteht ein Kündigungsrecht im Schadensfall innerhalb eines Monats seit der Anerkennung der Entschädigungsverpflichtung, der Verweigerung der Entschädigung und/oder Eintritt der Rechtskraft des ergangenen Urteils. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.


Für den Versicherungsnehmer
 
:Abschnitt B § 15 VGB 2010 sieht ein Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls vor. Das besondere Kündigungsrecht muss binnen eines Monats nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung erfolgen.
:Abschnitt B § 15 VGB 2010  
 
 
*'''Kündigung auf Grund Besitzerwechsels '''<br />
*'''Kündigung auf Grund Besitzerwechsels '''<br />
*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br>
*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br>

Version vom 24. Juli 2022, 08:19 Uhr

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Definition der Kündigung: Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Vertragspartners, mit dem Ziel, den bestehenden Versicherungsvertrag zu beenden. Die ausgesprochene Kündigung bedarf keiner Zustimmung, diese wirkt als Erklärung.


Kündigungsfristen bei unterschiedlichen Kündigungsgründen

  • Ordentliche Kündigung
Verträge mit unbestimmter Laufzeit können zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. I.d.R. ist dies der 31.12. des Jahres.
  • außerordentliche Kündigung
  • Versicherungskündigung wegen Pämienerhöhung
  • Vertragskündigung nach einem Schadenfall
In der Sachversicherung besteht ein Kündigungsrecht im Schadensfall innerhalb eines Monats seit der Anerkennung der Entschädigungsverpflichtung, der Verweigerung der Entschädigung und/oder Eintritt der Rechtskraft des ergangenen Urteils. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.


Abschnitt B § 15 VGB 2010


  • Kündigung auf Grund Besitzerwechsels
  • Entfall des versicherten Risikos
  • Doppelversicherung
Maßgeblich für die Wirksamkeit einer fristgerechten Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Versicherungsunternehmen, nicht jedoch das Absendedatum bzw. das Datum des Poststempels.
Ein eventueller Prämiennachlaß aufgrund einer vereinbarten langen Vertragslaufzeit – Dauerrabatt - kann unter Umständen der Versicherer vom Versicherungsnehmer zurückfordern.


Wird eine versicherte Sache veräußert, so übernimmt der neue Eigentümer den ursprünglichen Versicherungsvertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten des Verkäufers. Oftmals ist die bei der Veräußerung einer Immobilie – Haus oder Wohnung – anzutreffen. Dem Erwerber steht ein Kündigungsrecht zum Ende des Versicherungsjahres zu. Dieses Recht kann innerhalb 1 Monats nach dem Erwerb ausgeübt werden. Hatte der Erwerber keine Kenntnis über das bestehen des Versicherungsvertrages, so bleibt das Kündigungsrecht des Erwerbers bis zum Ende des Monats bestehen, bis dieser über das bestehen des Versicherungsvertrages Kenntnis erlangt hat.
  • Kündigung im Schadensfall
Eine Ausnahme bilden die private Krankenversicherung und die private Krankenzusatzversicherung, die lt. VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kein Kündigungsrecht im Schadensfall vorsehen. Die entsprechende Regelung findet sind in § 206 VVG.
  • Wegfall des versicherten Risikos
Der Wegfall des versicherten Risikos ist dem Versicherungsunternehmen umgehend mitzuteilen. Die Abrechnung des Versicherungsvertrages erfolgt durch den Versicherer zum Stichtag der Kenntniserlangung und wird hierdurch beendet. Beispiele für den Wegfall des versicherten Risikos sind die Verschrottung des versicherten Fahrzeuges oder der Abriss des versicherten Gebäudes.
  • Doppelversicherung
Eine Doppelversicherung besteht, wenn ein und das selbe Risiko bei mehreren Versicherungsunternehmen versichert sind und die gesamten Versicherungssummen den Versicherungswert des versicherten Risikos übersteigen. Bei der Doppelversicherung wird der jüngere Versicherungsvertrag so reduziert, dass keine Überversicherung mehr besteht. Das Recht des Versicherungsnehmers auf Aufhebung oder Reduzierung erlischt, wenn dieses nicht unverzüglich ab Kenntnisnahme geltend gemacht wird.








  • Kündigung per E-Mail, Textnachrichten per SMS, "Whats App" reichen aus.
Der Versicherungsnehmer braucht nicht ausschließlich postalische Erklärungen abgeben, es reichen Mitteilungen per Kommunikationsmitteln wie E-Mail, Textnachrichten per SMS oder "Whats App" aus.
Dies allerdings nur, wenn die erforderlichen Zugangsdaten für elektronische Erklärungen von Seiten des Empfängers in den Verkehr gebracht wurden. Wenn also Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Bestimmung enthalten, die an eine strengere Form als die Textform gebunden ist oder eine besondere Zugangserfordernis gefordert wird, so ist diese Klausel unwirksam. Es genügt die Textform.


  • Formvorschriften der Kündigung, Text- oder Schriftform
Das Kündigungsschreiben in „Textform“ reicht aus. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Ausreichend ist die Erklärung der Kündigung des Erklärenden – Versicherungsnehmers -. Ausgenommen sind gesetzliche Bestimmungen, die eine Schriftform vorschreiben und die Unterschrift vom Versicherungsnehmers erfordern. Der entscheidende Unterschied zwischen Schriftform und Textform besteht darin, dass bei der Schriftform eine Unterschrift erforderlich ist, bei der Textform nicht.


  • Nichteinhaltung der Formvorschriften
Werden die Formvorschriften vom Versicherungsnehmer nicht eingehalten, so hat der Versicherer unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Versicherungsnehmer hat dann die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen die Schriftform nachzuholen und somit die Kündigungsfrist einzuhalten. Wird der Hinweis durch den Versicherer unterlassen, so kann sich dieser nicht auf die unterlassene Formvorschrift berufen.


  • Kündigungsinhalt, das sollte enthalten sein
vollständiger Name und Anschrift,
Versicherungsschein - oder Kundennummer und Versicherungsart,
den Kündigungstermin und/oder "Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt",
Kündigung des Beitrag-Lastschrifteinzugs,
Kündigungeingang Bestätigung erbitten,
Anforderung der Kündigungsbestätigung mit dem Beendigungszeitpunkt.
  • Zustellung der Kündigung




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Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


Kontakt
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn









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