Versorgungsbezüge

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen



Nach § 229 SGB V sind Versorgungsbezüge der Rente vergleichbare Einnahmen, soweit diese auf Grund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dienen.

Hierzu gehören Versorgungsbezüge

- aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, - Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister, - Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet sind (z.B. der Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte), - Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung. - Kapitalleistungen, die der Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie der Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit dienen, sofern ein Bezug zum (früheren) Erwerbsleben besteht. Darunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (insbesondere Direktversicherung).

Ausgenommen sind selbst abgeschlossene Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen.