Versorgungsbezüge: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach § 229 SGB V sind Versorgungsbezüge der Rente vergleichbare Einnahmen, soweit diese auf Grund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder der  Alters- und Hinterbliebenenversorgung dienen.  
Nach https://dejure.org/gesetze/SGB_V/229 | § 229 SGB V           .html sind Versorgungsbezüge '''der Rente vergleichbare Einnahmen''', soweit diese auf Grund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder der  Alters- und Hinterbliebenenversorgung dienen.  


Hierzu gehören Versorgungsbezüge
'''Hierzu zählen Versorgungsbezüge:'''<br />


- aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften,<br />
- aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften,<br />


- Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister,<br />
- Bezüge aus der Versorgungvonr Abgeordneten, Staatssekretären, Minister,<br />


- Renten der Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen zuständig sind wie Ärzte, Anwälte, Architekten und weitere,<br />
- Renten der Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen zuständig sind, wie Ärzte, Anwälte, Architekten und weitere,<br />


- Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst wie der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung.<br />
- Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst wie der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung.<br />


- Kapitalleistungen, die der Altersversorgung  und Hinterbliebenenversorgung sowie der Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit dienen, sofern ein Bezug zum (früheren) Erwerbsleben besteht. Darunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung).<br />
- Kapitalleistungen, die der Altersversorgung  und Hinterbliebenenversorgung sowie der Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit dienen, sofern ein Bezug zum vorhergehenden Erwerbsleben besteht. Darunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung).<br />




Ausgenommen sind selbst abgeschlossene Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen.
Ausgenommen sind selbst abgeschlossene Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen.
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Aktuelle Version vom 10. Januar 2020, 09:31 Uhr



Nach https://dejure.org/gesetze/SGB_V/229 | § 229 SGB V .html sind Versorgungsbezüge der Rente vergleichbare Einnahmen, soweit diese auf Grund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dienen.

Hierzu zählen Versorgungsbezüge:

- aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften,

- Bezüge aus der Versorgungvonr Abgeordneten, Staatssekretären, Minister,

- Renten der Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen zuständig sind, wie Ärzte, Anwälte, Architekten und weitere,

- Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst wie der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung.

- Kapitalleistungen, die der Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung sowie der Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit dienen, sofern ein Bezug zum vorhergehenden Erwerbsleben besteht. Darunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung).


Ausgenommen sind selbst abgeschlossene Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen.


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