Versorgungsausgleich: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Scheidungsverfahren werden die von den Eheleuten erworbenen Rentenansprüche zusammengerechnet und geteilt. Die Eheleute sind dem Gericht auskunftspflichtig. Das Familliengericht holt sich bei den Rentenstellen, Versicherungsgesellschaften, den Arbeitgebern (Betriebsrente) die erforderlichen Auskünfte ein.
Im Scheidungsverfahren werden die von den Eheleuten erworbenen Rentenansprüche zusammengerechnet und geteilt. Die Eheleute sind dem Gericht auskunftspflichtig. Das Familliengericht holt sich bei den Rentenstellen, Versicherungsgesellschaften, den Arbeitgebern (Betriebsrente) die erforderlichen Auskünfte ein.


Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz<br />
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Version vom 31. Dezember 2017, 09:36 Uhr

Im Scheidungsverfahren werden die von den Eheleuten erworbenen Rentenansprüche zusammengerechnet und geteilt. Die Eheleute sind dem Gericht auskunftspflichtig. Das Familliengericht holt sich bei den Rentenstellen, Versicherungsgesellschaften, den Arbeitgebern (Betriebsrente) die erforderlichen Auskünfte ein.

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