Versicherungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Regelfall das '''staatliche Versicherungssystem''' mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-,Renten-,Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.
Im Regelfall das '''staatliche Versicherungssystem''' mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-,Renten-,Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.


Die '''Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung''', wie die KFZ-Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung (für Kammerberufe) und weitere.
Die '''Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung''', wie  
 
* die KFZ-Haftpflichtversicherung,  
* Berufshaftpflichtversicherung (für Kammerberufe)  
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Schlagwort: Versicherungspflicht, Pflichtversicherung
Schlagwort: Versicherungspflicht, Pflichtversicherung
[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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Version vom 14. Januar 2017, 20:18 Uhr

Die Pflichtversicherung ist auf grund gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen:

Im Regelfall das staatliche Versicherungssystem mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-,Renten-,Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.

Die Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung, wie

  • die KFZ-Haftpflichtversicherung,
  • Berufshaftpflichtversicherung (für Kammerberufe)
  • Aufgezählter Listeneintrag
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