Versicherungsmakler: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Lt. Gesetz ( § 93 HGB ff) ist der Versicherungsmakler Sachverwalter des Kunden und auch nur diesem verpflichtet.''' Er kommt der Verpflichtung der Nachvollziehbarkeit des Geschehens durch das Beratungsprotokoll nach. '''Er unterhält zum Schutz der Kundschaft eine Berufshaftpflichtversicherung''' um bei Fehlern/Schadenfall auch möglichen Schadenersatzverpflichtungen nachkommen zu können. <br />
'''Lt. Gesetz ( § 93 HGB ff) ist der Versicherungsmakler Sachverwalter des Kunden und auch nur diesem verpflichtet.''' Er kommt der Verpflichtung der Nachvollziehbarkeit des Geschehens durch das Beratungsprotokoll nach. '''Er unterhält zum Schutz der Kundschaft eine Berufshaftpflichtversicherung''' um bei Fehlern/Schadenfall auch möglichen Schadenersatzverpflichtungen nachkommen zu können. <br />


'''Der Versicherungsmakler ist an einer langfristigen Kundenbeziehung interessiert.''' So betreut er seinen Mandanten während der Vertragszeit, überprüft von Zeit zur Zeit den Versicherungsschutz, passt ihn nach oben wie nach unten den veränderten Verhältnissen/Risiken an. Deckt nach Absprache mit dem Versicherungsnehmer bei Bedarf den Versicherungsschutz um und hilft ebenso im Schadenfall. '''Sein Handeln ist kundenbezogen und auf dessen Vorteil ausgerichtet.''' <br />
'''Der Versicherungsmakler ist an einer langfristigen Kundenbeziehung interessiert.''' So betreut er seinen Mandanten während der Vertragszeit, überprüft von Zeit zur Zeit den Versicherungsschutz, passt ihn nach oben wie nach unten den veränderten Verhältnissen/Risiken an. Deckt nach Absprache mit dem Versicherungsnehmer bei Bedarf den Versicherungsschutz um und hilft ebenso im Schadenfall. '''Sein Handeln ist kundenbezogen und auf den Vorteil des Kunden ausgerichtet.''' <br />


'''Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung vom Versicherer.''' Auch die Aufwendungen und hieraus entstehende Kosten einer über Jahre laufenden Betreuung sind hiermit abgegolten. Der Versicherungsmakler als Konsiliarmakler stellt seine speziellen Kenntnisse und auch Deckungskonzepte der Kollegenmandantschaft zur Verfügung. Die Vergütung regeln die Versicherungsmakler untereinander.<br />
'''Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung vom Versicherer.''' Auch die Aufwendungen und hieraus entstehende Kosten einer über Jahre laufenden Betreuung sind hiermit abgegolten. Der Versicherungsmakler als Konsiliarmakler stellt seine speziellen Kenntnisse und auch Deckungskonzepte der Kollegenmandantschaft zur Verfügung. Die Vergütung regeln die Versicherungsmakler untereinander.<br />

Version vom 2. Januar 2017, 09:59 Uhr

Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler ist die Adresse bei der sich der Versicherungssuchende sicher sein kann ein optimiertes Angebot zu erhalten. Der Makler hat Zugriff auf das komplexe Marktangebot, bedient sich der Übersicht wegen und der Preis-Leistungsoptimierung u.a. der unterschiedlichsten Versicherungsvergleiche wie der Berufs-Betriebshaftpflichtversicherung, Firmenrechtsschutzversicherung, und weitere.

Lt. Gesetz ( § 93 HGB ff) ist der Versicherungsmakler Sachverwalter des Kunden und auch nur diesem verpflichtet. Er kommt der Verpflichtung der Nachvollziehbarkeit des Geschehens durch das Beratungsprotokoll nach. Er unterhält zum Schutz der Kundschaft eine Berufshaftpflichtversicherung um bei Fehlern/Schadenfall auch möglichen Schadenersatzverpflichtungen nachkommen zu können.

Der Versicherungsmakler ist an einer langfristigen Kundenbeziehung interessiert. So betreut er seinen Mandanten während der Vertragszeit, überprüft von Zeit zur Zeit den Versicherungsschutz, passt ihn nach oben wie nach unten den veränderten Verhältnissen/Risiken an. Deckt nach Absprache mit dem Versicherungsnehmer bei Bedarf den Versicherungsschutz um und hilft ebenso im Schadenfall. Sein Handeln ist kundenbezogen und auf den Vorteil des Kunden ausgerichtet.

Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung vom Versicherer. Auch die Aufwendungen und hieraus entstehende Kosten einer über Jahre laufenden Betreuung sind hiermit abgegolten. Der Versicherungsmakler als Konsiliarmakler stellt seine speziellen Kenntnisse und auch Deckungskonzepte der Kollegenmandantschaft zur Verfügung. Die Vergütung regeln die Versicherungsmakler untereinander.


Siehe auch: Vertriebswege / Vertriebskanäle


Schlagwort: Versicherungsmakler, Vertriebswege