Versicherungsjahr

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Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns und endet ein Jahr später. Es hat sich praktikabler erweisen das erste Versicherungsjahr mit dem folgenden 31.12. zu beenden, d.h. das erste Versicherungsjahr muss keine 12 Monate haben. Das zweite Versicherungsjahr beginnt dann immer mit dem 1.1. des Folgejahres.

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👁 Siehe auch: Versicherungsbeginn, Dauer, Periode, Ende
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Schlagwort: Versicherungsperiode, Versicherungsdauer, Mindestversicherungszeit, Mindestversicherungsdauer