Versicherungsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns.  
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Es hat sich als praktikabel erwiesen das erste Versicherungsjahr mit dem folgenden 31.12. zu beenden, d.h. das erste Versicherungsjahr muss keine 12 Monate betragen.
Es hat sich als praktikabel erwiesen das erste Versicherungsjahr mit dem folgenden 31.12. zu beenden, d.h. das erste Versicherungsjahr muss keine 12 Monate betragen.
Die fällige Jahresprämie wird anteilig ermittelt. Das zweite Versicherungsjahr beginnt dann immer mit dem 1.1. des Folgejahres.  Zu diesem Zeitpunkt ist dann auch die Jahresprämie fällig
Die fällige Jahresprämie wird anteilig ermittelt. Das zweite Versicherungsjahr beginnt dann immer mit dem 1.1. des Folgejahres.  Zu diesem Zeitpunkt ist dann auch die Folge-Jahresprämie fällig.
 
 
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Schlagwort: Versicherungsperiode, Versicherungsdauer, Mindestversicherungszeit, Mindestversicherungsdauer
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Aktuelle Version vom 14. Mai 2021, 13:10 Uhr

Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns. Es hat sich als praktikabel erwiesen das erste Versicherungsjahr mit dem folgenden 31.12. zu beenden, d.h. das erste Versicherungsjahr muss keine 12 Monate betragen. Die fällige Jahresprämie wird anteilig ermittelt. Das zweite Versicherungsjahr beginnt dann immer mit dem 1.1. des Folgejahres. Zu diesem Zeitpunkt ist dann auch die Folge-Jahresprämie fällig.


Siehe auch:
Versicherungsbeginn, Dauer, Periode, Ende


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