Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall

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§ 100 VVG, hiernach ist die Definition des Versicherungsfalls im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.

Beispiele: Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis Architektenhaftpflicht: Planungsfehler Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens

Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.

Siehe auch: Obliegenheitsverletzung

Schlagwort: Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung