Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 20. September 2016, 12:22 Uhr von Kap-Gallo (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall== '''Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall''' '''§ 100 VVG''', hiernach ist die Definition des Versic…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall

Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall

§ 100 VVG, hiernach ist die Definition des Versicherungsfalls im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.

Beispiele: Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis Architektenhaftpflicht: Planungsfehler Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens

Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.

Siehe auch: Obliegenheitsverletzung

Schlagwort: Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung