Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen

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==Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall==
'''Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall'''
'''§ 100 VVG''', hiernach ist die Definition des Versicherungsfalls im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.  
'''§ 100 VVG''', hiernach ist die Definition des Versicherungsfalls im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.  



Version vom 20. September 2016, 12:23 Uhr

§ 100 VVG, hiernach ist die Definition des Versicherungsfalls im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.

Beispiele: Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis Architektenhaftpflicht: Planungsfehler Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens

Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.

Siehe auch: Obliegenheitsverletzung

Schlagwort: Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung