Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Einige Beispiele:<br />
Einige Beispiele:<br />


Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis<br />
- Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis<br />
- Architektenhaftpflicht: Planungsfehler<br />
- Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes<br />
- Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens<br />
- Cyberriskversicherung: von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich<br />


Architektenhaftpflicht: Planungsfehler<br />


Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes<br />
Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen  des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt. <br />


Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens<br />


 
'''Siehe auch:'''<br />
Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen  des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.
[[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen]]<br />
 
👁 Siehe auch: [[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen]]<br />
Schlagwort: Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung<br />




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Schlagwort: Versicherungsfall, Definition Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung<br />


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Aktuelle Version vom 25. April 2021, 09:20 Uhr

Die Definition des Versicherungsfalls wird im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.

Einige Beispiele:

- Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis
- Architektenhaftpflicht: Planungsfehler
- Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes
- Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens
- Cyberriskversicherung: von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich


Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.


Siehe auch:
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen


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Schlagwort: Versicherungsfall, Definition Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung

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