Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 7: Zeile 7:
- Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes<br />
- Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes<br />
- Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens<br />
- Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens<br />
- Cyberriskversicherung: von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich<br />





Version vom 27. Juli 2017, 11:08 Uhr

Die Definition des Versicherungsfalls wird im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.

Einige Beispiele:

- Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis
- Architektenhaftpflicht: Planungsfehler
- Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes
- Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens
- Cyberriskversicherung: von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich


Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.

👁 Siehe auch: Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen
Schlagwort: Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-