Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Definition des Versicherungsfalls wird im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.  
Die Definition des Versicherungsfalls wird im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.  


Beispiele:<br />
Einige Beispiele:<br />


Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis<br />
Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis<br />

Version vom 27. Juli 2017, 11:06 Uhr

Die Definition des Versicherungsfalls wird im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.

Einige Beispiele:

Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis

Architektenhaftpflicht: Planungsfehler

Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes

Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens


Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.

👁 Siehe auch: Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen
Schlagwort: Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung


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