Versicherungen für Pferd, Halter, Hüter, Reiter ...: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Leibesfruchtversicherung'''<br />
* '''Leibesfruchtversicherung'''<br />
 
Die Leibesfruchtversicherung versichert den Wert des Fohlen während der Trächtigkeit. Eine Leistung erfolgt bei Tod, Nottötung, Unfall und Krankheit.
 
Die Leibesfruchtversicherung lässt Sie während der aufregenden Zeit, bis das Fohlen endlich das Licht der Welt erblickt hat, beruhigt schlafen, denn der Wert Ihres Fohlens ist abgesichert.
Der Beginn dieses Versicherungsschutzes liegt zwischen dem siebten Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt des Fohlens. Entscheidend hierfür ist der Eingang Ihres Versicherungsantrages. Der späteste Zeitpunkt zu Beantragung dieser Trächtigkeitsversicherung liegt somit also bei einem Monat vor der Fohlengeburt.
 
Sicherheit bereits im Mutterleib
Die Erstattung durch die Leibesfruchtversicherung erfolgt bei Tod oder Nottötung durch Unfall oder Krankheit. Die Zeitspanne beläuft sich auf die Zeit vor der Geburt und beinhaltet auch die Geburt selbst. Darüber hinaus besteht dieser Versicherungsschutz bis 28 Tage nach der Geburt.
Ab dem 29. Tag erhalten Sie automatisch Deckungsschutz für den Wert des Fohlens bei Tod bzw. Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub oder Diebstahl.
Kostenlos im Versicherungsschutz enthalten ist auch ein Pferdehalter-Notrufservice, der Ihnen während der gesamten Laufzeit Tierkliniken in Ihrer Nähe benennt.
 
Anschlussversicherung nach der Geburt.
Die Versicherungssumme der ab dem 29. Tag nach der Geburt bestehenden Pferdelebensversicherung Ihres Fohlens bei Tod bzw. Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit  kann selbstverständlich erhöht werden. Setzen Sie sich hierfür bitte nach der Geburt Ihres Fohlens mit uns in Verbindung.
 
 


* '''Pferdetransportversicherung'''<br />
* '''Pferdetransportversicherung'''<br />

Version vom 21. Januar 2018, 08:54 Uhr

Schadenfälle die im Zusammenhang mit Pferden stehen sind meistens sehr kostenträchtig. Dies bezieht sich gleichermaßen auf Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.

  • Pferdehalter - Eigentümer / Haftpflichtversicherung

Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Pferdehalter für die Gefahren, die vom Pferd ausgehen, auch ohne eigenes Verschulden, die Haftung trägt. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung.

In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden gedeckt, die durch pferdetypisches Verhalten, verschuldensunabhängig, entstehen.

  • Pferdehalter - Eigentümer' / Rechtsschutzversicherung

Sie müssen aktiv Ihr Recht durchsetzen, hier kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die Ansprüche Dritter abwehrt und berechtigte Haftpflichtansprüche befriedigt, leistet die Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten und mehr) gegenüber Dritten.

  • Pferdehüter / Pferdeaufseher / Haftpflichtversicherung

Der Pferdehüter/Pferdeaufseher handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist immer dann notwendig, wenn Pferde anderer Eigentümer im eigenen Stall und/oder auf der Weide untergebracht werden.

Der Pferdehüter haftet im Gegensatz zum Pferdehalter nicht verschuldensunabhängig, sondern nur wenn er für den Schaden ursächlich verantwortlich ist.

  • Fremdreiter / Gastreiter Haftpflichtversicherung

Als Fremdreiter bzw. Gastreiter werden die Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.

  • Reitlehrer / Haftpflichtversicherung

Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.

Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.

  • Reitstallbesitzer/betreiber / Haftpflichtversicherung

Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der betriebslichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Hier ist die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig.

  • Reitsallbesitzer/betreiber - Obhutsversicherung / Haftpflichtversicherung

Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können aber über die Obhutsversicherung (Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflichtversicherung) mitversichert werden.

  • Reitschüler / Haftpflichtversicherung

Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert.

  • Schulpferde / Haftpflichtversicherung

Wird das Pferd einem Reitschüler gegen Entgelt zur Verfügung gestellt ist die separate spezielle Schulpferdehaftpflichtversicherung erforderlich. Dies betrifft Schulpferde, Schulponys, Voltigierpferde, Therapiepferde und Verleihpferde.

  • Reiterunfallversicherung

Die Reiterunfallversicherung ist ein wichtiger Schutz. Der Reitsport gehört zu den unfallträchtigsten Sportarten! Schwerste Verletzungen, kostenspieliege Operationen und der Eintritt des Invaliditätsfall sind hiermit verbunden.

  • Sattelversicherung / Equipment

Das wertvolle Zubehör wie Sattel, Reitstiefel, die Trense und weiteres Zubehör können durch Diebstahl, Leitungswasser, Feuer, Sturm- und Hagel beschädigt werden bzw. ganz verloren gehen. Über die Hausratversicherung sind diese ausgelagerten Gegenstände meistens nicht mitversichert.

  • Pferdelebensversicherung

Die Pferdelebensversicherung sorgt für den finanziellen Ausgleich wenn dem Pferd etwas zustösst. Versichert ist der Tod oder die Nottötung des Pferdes. Auch die dauernde Unbrauchbarkeit ist versicherbar.

  • Pferdekrankenversicherung

Die Kranken-Operations-Versicherung für Pferde übernimmt im Rahmen der Police den einfachen oder zweifachen Satz der Gebührenordnung für Operationen. Die ambulanten Behandlungskosten sind im Rahmen einer Krankenvollkostenversicherung für Pferde möglich. Notoperationen sind sehr teuer. Daher ist die Absicherung des zweifachen Satzes der Gebührenordnung zu empfehlen.

  • Leibesfruchtversicherung

Die Leibesfruchtversicherung versichert den Wert des Fohlen während der Trächtigkeit. Eine Leistung erfolgt bei Tod, Nottötung, Unfall und Krankheit.

  • Pferdetransportversicherung
  • Reitverein / Haftpflichtversicherung

Das Haftpflichtrisiko bei Veranstaltungen des Vereins und die Risiken die durch das Vereinsgelände entstehen sind beträchtlich.

  • Reitverein / Veranstaltungsversicherung


Schlagwort: Pferdeversicherung, Ponyversicherung, Fohlenversicherung, Reiterversicherung, Reitstallversicherung,


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