Versicherungen für Pferd, Halter, Hüter, Reiter ...: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Schadenfälle die im Zusammenhang mit Pferden stehen sind meistens sehr kostenträchtig'''. Dies bezieht sich gleichermaßen auf Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.
'''Schadenfälle die im Zusammenhang mit Pferden stehen sind meistens sehr kostenträchtig'''. Dies bezieht sich gleichermaßen auf Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.


* '''Pferdehalter - Eigentümer'''<br />
* '''Pferdehalter - Eigentümer / Haftpflichtversicherung'''<br />
Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Pferdehalter für die Gefahren, die vom Pferd ausgehen, auch ohne eigenes Verschulden, die Haftung trägt. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung.
Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Pferdehalter für die Gefahren, die vom Pferd ausgehen, auch ohne eigenes Verschulden, die Haftung trägt. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung.


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* '''Pferdehüter / Pferdeaufseher'''<br />
* '''Pferdehüter / Pferdeaufseher / Haftpflichtversicherung'''<br />
Der Pferdehüter/Pferdeaufseher handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist immer dann notwendig, wenn Pferde anderer Eigentümer im eigenen Stall und/oder auf der Weide untergebracht werden.
Der Pferdehüter/Pferdeaufseher handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist immer dann notwendig, wenn Pferde anderer Eigentümer im eigenen Stall und/oder auf der Weide untergebracht werden.


Der Pferdehüter haftet im Gegensatz zum Pferdehalter nicht verschuldensunabhängig, sondern nur wenn er für den Schaden ursächlich verantwortlich ist.
Der Pferdehüter haftet im Gegensatz zum Pferdehalter nicht verschuldensunabhängig, sondern nur wenn er für den Schaden ursächlich verantwortlich ist.


* '''Fremdreiter / Gastreiter'''<br />
* '''Fremdreiter / Gastreiter Haftpflichtversicherung'''<br />


Als Fremdreiter bzw. Gastreiter werden die Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.
Als Fremdreiter bzw. Gastreiter werden die Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.


* '''Reitlehrer'''<br />
* '''Reitlehrer / haftpflichtversicherung'''<br />


Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der '''freiberufliche Reitlehrer''' haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der '''freiberufliche Reitlehrer''' haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
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Der '''angestellte Reitlehrer''' ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.
Der '''angestellte Reitlehrer''' ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.


* '''Reitstallbesitzer/betreiber'''<br />
* '''Reitstallbesitzer/betreiber / Haftpflichtversicherung'''<br />
   
   
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der betriebslichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Hier ist die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig.
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der betriebslichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Hier ist die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig.


* '''Reitsallbesitzer/betreiber - Obhutsversicherung'''<br />
* '''Reitsallbesitzer/betreiber - Obhutsversicherung / Haftpflichtversicherung'''<br />
   
   
Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können aber über die Obhutsversicherung (Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflichtversicherung) mitversichert werden.
Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können aber über die Obhutsversicherung (Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflichtversicherung) mitversichert werden.


* '''Reitschüler'''<br />
* '''Reitschüler / haftpflichtversicherung'''<br />


Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert.
Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert.


* '''Schulpferdehaftpflichtversicherung'''<br />
* '''Schulpferde / Haftpflichtversicherung'''<br />


Wird das Pferd einem Reitschüler gegen Entgelt zur Verfügung gestellt  ist die separate spezielle Schulpferdehaftpflichtversicherung erforderlich.  
Wird das Pferd einem Reitschüler gegen Entgelt zur Verfügung gestellt  ist die separate spezielle Schulpferdehaftpflichtversicherung erforderlich.  
Dies betrifft Schulpferde, Schulponys, Voltigierpferde, Therapiepferde und  Verleihpferde.
Dies betrifft Schulpferde, Schulponys, Voltigierpferde, Therapiepferde und  Verleihpferde.


* '''Reiterunfallversicherungversicherung'''<br />
* '''Reiterunfallversicherung'''<br />


Die Reiterunfallversicherung ist ein wichtiger Schutz.  Der Reitsport gehört zu den unfallträchtigsten Sportarten!  Schwerste Verletzungen, kostenspieliege Operationen und der Eintritt des Invaliditätsfall sind hiermit verbunden.
Die Reiterunfallversicherung ist ein wichtiger Schutz.  Der Reitsport gehört zu den unfallträchtigsten Sportarten!  Schwerste Verletzungen, kostenspieliege Operationen und der Eintritt des Invaliditätsfall sind hiermit verbunden.

Version vom 20. Januar 2018, 12:38 Uhr

Schadenfälle die im Zusammenhang mit Pferden stehen sind meistens sehr kostenträchtig. Dies bezieht sich gleichermaßen auf Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.

  • Pferdehalter - Eigentümer / Haftpflichtversicherung

Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Pferdehalter für die Gefahren, die vom Pferd ausgehen, auch ohne eigenes Verschulden, die Haftung trägt. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung.

In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden gedeckt, die durch pferdetypisches Verhalten, verschuldensunabhängig, entstehen.

  • Pferdehalter - Eigentümer' / Rechtsschutzversicherung


  • Pferdehüter / Pferdeaufseher / Haftpflichtversicherung

Der Pferdehüter/Pferdeaufseher handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist immer dann notwendig, wenn Pferde anderer Eigentümer im eigenen Stall und/oder auf der Weide untergebracht werden.

Der Pferdehüter haftet im Gegensatz zum Pferdehalter nicht verschuldensunabhängig, sondern nur wenn er für den Schaden ursächlich verantwortlich ist.

  • Fremdreiter / Gastreiter Haftpflichtversicherung

Als Fremdreiter bzw. Gastreiter werden die Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.

  • Reitlehrer / haftpflichtversicherung

Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.

Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.

  • Reitstallbesitzer/betreiber / Haftpflichtversicherung

Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der betriebslichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Hier ist die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig.

  • Reitsallbesitzer/betreiber - Obhutsversicherung / Haftpflichtversicherung

Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können aber über die Obhutsversicherung (Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflichtversicherung) mitversichert werden.

  • Reitschüler / haftpflichtversicherung

Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert.

  • Schulpferde / Haftpflichtversicherung

Wird das Pferd einem Reitschüler gegen Entgelt zur Verfügung gestellt ist die separate spezielle Schulpferdehaftpflichtversicherung erforderlich. Dies betrifft Schulpferde, Schulponys, Voltigierpferde, Therapiepferde und Verleihpferde.

  • Reiterunfallversicherung

Die Reiterunfallversicherung ist ein wichtiger Schutz. Der Reitsport gehört zu den unfallträchtigsten Sportarten! Schwerste Verletzungen, kostenspieliege Operationen und der Eintritt des Invaliditätsfall sind hiermit verbunden.

  • Sattelversicherung / Equipment

Das wertvolle Zubehör wie Sattel, Reitstiefel, die Trense und weiteres Zubehör können durch Diebstahl, Leitungswasser, Feuer, Sturm- und Hagel beschädigt werden bzw. ganz verloren gehen. Über die Hausratversicherung sind diese ausgelagerten Gegenstände meistens nicht mitversichert.

  • Pferdelebensversicherung
  • Pferdekrankenversicherung
  • Leibesfruchtversicherung
  • XXX
  • Pferdetransportversicherung
  • Reitvereinsversicherung

Das Haftpflichtrisiko bei Veranstaltungen des Vereins und die Risiken die durch das Vereinsgelände entstehen sind beträchtlich.


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