Versicherung Widerspruch

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Versicherung Widerspruch

Der Versicherungsnehmer hat bei Lebensversicherungen ein Widerrufsrecht von 30 Tagen. Bei allen anderen Verträgen beträgt diese Frist zwei Wochen

Es besteht kein Widerspruchsrecht bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z.B. über das Internet) geschlossen gilt das Widerspruchsrecht.

Die Frist beginnt zum Widerspruch beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der VN alle Informationen/Belehrung über das Widerrufsrecht erhalten hat.


Wann das ist, das richtet sich nach den "Modellen", nach denen Kunden den Versicherungsschutz beantragen können.