Versicherung Widerspruch: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Das Antragsmodell'''
'''Das Antragsmodell'''


Erfolgt der Vertragsabschluss nach dem so genannten Antragsmodell (in der Regel sollte das so sein), dann liegen dem Interessenten die Versicherungsbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bereits bei der Unterschrift unter den Antrag vor. Gewährt der Versicherer gemäß der Angaben des potentiellen Kunden den gewünschten Schutz, ist der Vertrag mit dieser Erklärung der Gesellschaft zustande gekommen. Beim diesem Antragsmodell beginnt die Widerrufsfrist daher, nachdem der zukünftige Kunde den Versicherungsschein erhalten hat.<br />






'''Das Invitatiomodell'''
'''Das Invitatiomodell'''
Bei Verträgen nach dem so genannten Invitatiomodell , das ebenfalls einige Versicherer praktizieren, fordert der Interessent die Gesellschaft durch seinen Antrag auf, ein Angebot zu machen. Dazu teilt der mögliche Kunde der Assekuranz alle wichtigen Informationen für die Risikoprüfung mit, zum Beispiel die vollständig beantworteten Gesundheitsfragen. Erst dann erhält der Interessent vom Versicherer ein Angebot mit allen vertragsrelevanten Daten. Dieses Angebot kann der potentielle Kunde innerhalb der vom Versicherer bestimmten Frist - meist 14 Tage - annehmen. Und erst, wenn der Interessent die Annahme erklärt, geht er eine vertragliche Bindung ein - und die Widerrufsfrist beginnt zu laufen.<br />





Version vom 1. Januar 2017, 11:41 Uhr

Versicherung Widerspruch

Der Versicherungsnehmer hat bei Lebensversicherungen ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen. Bei allen anderen Verträgen beträgt diese Frist zwei Wochen

Es besteht kein Widerspruchsrecht bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z.B. über das Internet) geschlossen gilt das Widerspruchsrecht.

Die Frist zum Widerspruch läuft mit dem Zeitpunkt, an dem der VN alle Informationen/Belehrungen über das Widerrufsrecht in Textform erhalten hat. Hierbei ist zu beachten wie der Vertragsabschluss zustande gekommen ist, zu unterscheiden ist zwischen dem "Antragsmodell" und dem "Invitatiomodell".

Das Antragsmodell


Erfolgt der Vertragsabschluss nach dem so genannten Antragsmodell (in der Regel sollte das so sein), dann liegen dem Interessenten die Versicherungsbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bereits bei der Unterschrift unter den Antrag vor. Gewährt der Versicherer gemäß der Angaben des potentiellen Kunden den gewünschten Schutz, ist der Vertrag mit dieser Erklärung der Gesellschaft zustande gekommen. Beim diesem Antragsmodell beginnt die Widerrufsfrist daher, nachdem der zukünftige Kunde den Versicherungsschein erhalten hat.


Das Invitatiomodell Bei Verträgen nach dem so genannten Invitatiomodell , das ebenfalls einige Versicherer praktizieren, fordert der Interessent die Gesellschaft durch seinen Antrag auf, ein Angebot zu machen. Dazu teilt der mögliche Kunde der Assekuranz alle wichtigen Informationen für die Risikoprüfung mit, zum Beispiel die vollständig beantworteten Gesundheitsfragen. Erst dann erhält der Interessent vom Versicherer ein Angebot mit allen vertragsrelevanten Daten. Dieses Angebot kann der potentielle Kunde innerhalb der vom Versicherer bestimmten Frist - meist 14 Tage - annehmen. Und erst, wenn der Interessent die Annahme erklärt, geht er eine vertragliche Bindung ein - und die Widerrufsfrist beginnt zu laufen.



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