Versehensklausel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>
In vielen Policen kann die Versehensklausel vereinbart werden. '''Sie bietet Schutz vor den Folgen von Obliegenheitsverletzungen.''' Wird versehentlich einer Obliegenheit, dies muss der VN nachweisen, durch den VN nicht nachgekommen (Veränderungsanzeige, Änderung des Risikos usw.) gewährt der Versicherer trotzdem Versicherungsschutz. Der VN hat unverzüglich sein Versehen dem Versicherer anzuzeigen. Ggf. wird die Prämie erhöht und/oder die Bedingungen angepasst.<br />
In vielen Policen kann die Versehensklausel vereinbart werden. '''Sie bietet Schutz vor den Folgen von Obliegenheitsverletzungen.''' Wird versehentlich einer Obliegenheit, dies muss der VN nachweisen, durch den VN nicht nachgekommen (Veränderungsanzeige, Änderung des Risikos usw.) gewährt der Versicherer trotzdem Versicherungsschutz. Der VN hat unverzüglich sein Versehen dem Versicherer anzuzeigen. Ggf. wird die Prämie erhöht und/oder die Bedingungen angepasst.<br />



Version vom 15. April 2022, 10:03 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

In vielen Policen kann die Versehensklausel vereinbart werden. Sie bietet Schutz vor den Folgen von Obliegenheitsverletzungen. Wird versehentlich einer Obliegenheit, dies muss der VN nachweisen, durch den VN nicht nachgekommen (Veränderungsanzeige, Änderung des Risikos usw.) gewährt der Versicherer trotzdem Versicherungsschutz. Der VN hat unverzüglich sein Versehen dem Versicherer anzuzeigen. Ggf. wird die Prämie erhöht und/oder die Bedingungen angepasst.

Vereinsversicherung tipp ohne.png Wichtige Klausel. Sollte mit vereinbart werden.


Siehe auch:
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen


Einträge Versicherung allgemein anzeigen                                                      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png
















Obliegenheit, Obliegenheiten, Obliegenheitsverletzung