Verschuldensformen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Textersetzung - „frameless|miniatur“ durch „<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span>“)
Zeile 15: Zeile 15:




[[Datei:list-klein.png|frameless|miniatur]] [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Versicherung_Allgemein&mobileaction=toggle_view_mobile  Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen]<br />
<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Versicherung_Allgemein&mobileaction=toggle_view_mobile  Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen]<br />
Schlagwort: Verschulden, Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Absicht, bedingter Vorsatz, unmittelbarer Vorsatz
Schlagwort: Verschulden, Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Absicht, bedingter Vorsatz, unmittelbarer Vorsatz


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]]

Version vom 11. April 2017, 17:07 Uhr

Leicht Fahrlässig handelt wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB).

Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt.

Vorsätzlich handelt wer bewusst oder gewollt schädigt.

Beim Vorsatz gibt es nach dem Strafgesetzbuch (StGB), § 15, drei weitergehende Definitionen,

- Absicht,
- unmittelbarer Vorsatz und
- der bedingte Vorsatz.


Die vorsätzliche Schadenverursachung ist bei nahezu allen Versicherungsparten von der Leistung ausgeschlossen. Ausnahme: D&O Versicherung, Managerhaftpflichtversicherung, hier ist der bedingte Vorsatz ggf. mit versicherbar.  Diese Deckung bieten aber nur einige wenige Versicherer ❗️


Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen
Schlagwort: Verschulden, Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Absicht, bedingter Vorsatz, unmittelbarer Vorsatz