Vermittlerregister: Unterschied zwischen den Versionen

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Vermittler benötigen eine gewerbliche Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittlerarten zu:
Vermittler benötigen eine gewerbliche Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittler zu:


- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),<br />
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),<br />
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- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)<br />
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)<br />


 
'''Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar.''' Das Vermittlerregister wird von den Industrie- u. Handelskammern (IHK) geführt.
Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar. Das Vermittlerregister wird von den Industrie- u. Handelskammern (IHK) geführt.
Weitergehende  Infos bekommen Sie von der IHK.


http://www.vermittlerregister.info
http://www.vermittlerregister.info

Version vom 1. Juni 2017, 11:33 Uhr

Vermittler benötigen eine gewerbliche Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittler zu:

- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 e GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)

Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar. Das Vermittlerregister wird von den Industrie- u. Handelskammern (IHK) geführt.

http://www.vermittlerregister.info