Vermögensschaden echter und unechter: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:
👁 Siehe auch: [[Personenschaden]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Personenschaden]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Sachschaden]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Sachschaden]]  <br />


[[Datei:list-klein.png|frameless|miniatur]] [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Versicherung_Allgemein&mobileaction=toggle_view_mobile  Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]<br />
[[Datei:list-klein.png|frameless|miniatur]] [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Versicherung_Allgemein&mobileaction=toggle_view_mobile  Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]<br />

Version vom 24. März 2017, 20:01 Uhr

Der echte/reine Vermögensschaden setzt voraus, dass es sich nicht um die Folge eines Sach- und/oder Personenschadens handelt. Ein Beispiel zu Verdeutlichung: Ein Steuerberater oder Anwalt versäumt den Einspruchstermin beim Finanzamt oder Gericht. Hierdurch entsteht den Mandanten ein finanzieller Verlust. Hier liegt also ursächlich kein Personen- oder Sachschaden vor, es handelt sich um einen echten Vermögensschaden.

Der unechte Vermögensschaden (Einkommensminderung, Einkommensverlust, Kosten der Reparatur, vollständiger Ersatz) hingegen ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Die Nutzungsausfallsentschädigung für ein Kraftfahrzeug steht als Beispiel für einen unechten Vermögensschaden.

👁 Siehe auch: Personenschaden
👁 Siehe auch: Sachschaden

miniatur Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen

Schlagwort: Vermögensschaden, echter Vermögensschaden, unechter Vermögensschaden, Vermögensschadenhaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung