Vereinsunfallversicherung, versicherbare Leistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Diese Leistungen können versichert werden''':<br />
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- Todesfalleistung,<br />
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Versichert sind zum Beispiel die Vereinsabende, Festzüge, Proben, Versammlungen und sonstige Veranstaltungen des Vereinslebens. Zusätzlich kann das Wegerisiko mitversichert werden. Dann sind auch die Unfälle auf dem direkten Weg zu und von solchen Veranstaltungen mitversichert.<br />
Versichert sind zum Beispiel die Vereinsabende, Festzüge, Proben, Versammlungen und sonstige Veranstaltungen des Vereinslebens. Zusätzlich kann das Wegerisiko mitversichert werden. Dann sind auch die Unfälle auf dem direkten Weg zu und von solchen Veranstaltungen mitversichert.<br />


'''Der Versicherungsschutz gilt weltweit.'''<br />
* '''örtlicher Geltungsbereich'''<br />
 
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. <br />





Version vom 18. April 2021, 09:00 Uhr


  • Diese Leistungen können versichert werden:

- Todesfalleistung,
- Kapitalleistung im Invaliditätsfall, mit und ohne Progression
- Unfallkrankenhaustagegeld,
- Genesungsgeld,
- Kurbeihilfe,
- Bergungskosten.

Versichert sind zum Beispiel die Vereinsabende, Festzüge, Proben, Versammlungen und sonstige Veranstaltungen des Vereinslebens. Zusätzlich kann das Wegerisiko mitversichert werden. Dann sind auch die Unfälle auf dem direkten Weg zu und von solchen Veranstaltungen mitversichert.

  • örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.


👁 Siehe auch:
Vereinsunfallversicherung, Schadenbeispiele
Vereinsunfallversicherung, Beitragsbeispiele

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