Vereinshaftpflichtversicherung, versicherte Personen: Unterschied zwischen den Versionen

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Vereinshaftpflichtversicherung, versicherte Personen<br />


Unabhängig von der Art des Vereins ist es ratsam die nachfolgenden Personengruppen in den Versicherungsschutz der Vereinshaftpflichtversicherung einzuschließen:
* Mitglieder des Vorstands
* sämtliche Vereinsmitglieder bei der Ausübung von Tätigkeiten zu Vereinszwecken
* Angestellt und Arbeiter des Vereins, auch wenn diese nicht Vereinsmitglied sind





Version vom 24. Oktober 2018, 13:37 Uhr

Unabhängig von der Art des Vereins ist es ratsam die nachfolgenden Personengruppen in den Versicherungsschutz der Vereinshaftpflichtversicherung einzuschließen:

  • Mitglieder des Vorstands
  • sämtliche Vereinsmitglieder bei der Ausübung von Tätigkeiten zu Vereinszwecken
  • Angestellt und Arbeiter des Vereins, auch wenn diese nicht Vereinsmitglied sind



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