Vereinsgebäudeversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Vereinsgebäudeversicherung<br />


Jeder Vereins sollte sein Vereinsgebäude mittels einer Gebäudeversicherung gegen bestimmte Risiken und Gefahren absichern. Analog nahezu jeder Privatperson, die das eigene Wohnhaus mit einer Gebäudeversicherung versichert.
Jeder Vereins sollte sein Vereinsgebäude mittels einer Gebäudeversicherung gegen bestimmte Risiken und Gefahren absichern. Analog nahezu jeder Privatperson, die das eigene Wohnhaus mit einer Gebäudeversicherung versichert.

Version vom 23. Oktober 2018, 15:12 Uhr

Jeder Vereins sollte sein Vereinsgebäude mittels einer Gebäudeversicherung gegen bestimmte Risiken und Gefahren absichern. Analog nahezu jeder Privatperson, die das eigene Wohnhaus mit einer Gebäudeversicherung versichert.

Versicherbare Risiken und Gefahren in der Vereinsgebäudeversicherung

Die Vereinsgebäudeversicherung deckt die finanziellen Folgen aus Schäden durch:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Leitungswasser – Schäden durch Rohrbruch und Frost
  • Sturm ab Windstärke 8 und dessen Folgeschäden
  • Hagelschäden
  • Glasbruch
  • Elementarschäden, soweit versicherbar – Erdbeben, Lawinen, Überschwemmungen, Schneedruck


Versicherungssumme in der Vereinsgebäudeversicherung

Bei der Vereinsgebäudeversicherungs sollte die Versicherungssumme nach dem Neubauwert mit Wertzuschlagsklausel vereinbart werden, damit auch evtl. Wertsteigerungen berücksichtigt werden. Zudem sollte die Klausel Unterversicherungsverzicht im Versicherungsvertrag der Vereinsgebäudeversicherung vereinbart werden.




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