Veranstaltungsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Selbstverständlich haften auch die Veranstalter einer privaten Feier
 
 
* '''Haftung bei privaten Veranstaltungen''' <br />
 
Selbstverständlich haften auch die Veranstalter einer privaten Feier, nach dem BGB § 833, für Schäden die Dritten zugefügt werden. Die Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus. Je mehr Gäste, um so größer auch das Risiko.
 
 
* '''Leistungen des Versicherers'''<br />
 
* '''Vertragsdauer'''<br />
 
 
* '''versicherte Schäden'''<br />
Mit der Veranstalterhaftpflichtversicherung sind Schadenersatzforderungen auf Grund von<br />
- Personenschäden,<br />
- Sachschäden, <br />
- Vermögensfolgeschäden,<br />
- Schmerzensgeld<br />
versichert.
 
* '''Private Veranstaltungen'''<br />
 
- Taufe,<br />
- Kommuniom,<br />
- Konfirmation,<br />
- Geburtstag<br />
- Polterabend,<br />
- Hochzeit,<br />
- Jubiläum,<br />
- Richtfest,<br />
- Abitur,<br />
- Examen,<br />
- Party,<br />
- Kinderfest,<br />
- Ausflüge: Wanderungen, Besichtigungen, ...<br />
- und weitere, nicht abschließend.<br />
 
 
* '''Beiträge'''<br />
 
 
*. '''Versicherungssumme'''<br />

Aktuelle Version vom 28. Februar 2021, 08:54 Uhr


  • Haftung bei privaten Veranstaltungen

Selbstverständlich haften auch die Veranstalter einer privaten Feier, nach dem BGB § 833, für Schäden die Dritten zugefügt werden. Die Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus. Je mehr Gäste, um so größer auch das Risiko.


  • Leistungen des Versicherers
  • Vertragsdauer


  • versicherte Schäden

Mit der Veranstalterhaftpflichtversicherung sind Schadenersatzforderungen auf Grund von
- Personenschäden,
- Sachschäden,
- Vermögensfolgeschäden,
- Schmerzensgeld
versichert.

  • Private Veranstaltungen

- Taufe,
- Kommuniom,
- Konfirmation,
- Geburtstag
- Polterabend,
- Hochzeit,
- Jubiläum,
- Richtfest,
- Abitur,
- Examen,
- Party,
- Kinderfest,
- Ausflüge: Wanderungen, Besichtigungen, ...
- und weitere, nicht abschließend.


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