Veranstaltungshaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Veranstaltungsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem Versicherungsnehmer aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.


Die '''Privathaftpflichtversicherung''' hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Die '''Haftpflichtversicherung''' hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.

Aktuelle Version vom 22. März 2021, 09:49 Uhr


Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem Versicherungsnehmer aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.

Die Haftpflichtversicherung hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.