Veranstaltungshaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Veranstaltungsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem Versicherungsnehmer aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
 
Die '''Haftpflichtversicherung''' hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.

Aktuelle Version vom 22. März 2021, 09:49 Uhr


Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem Versicherungsnehmer aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.

Die Haftpflichtversicherung hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.