Unfallversicherung private, für Taucher: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen der Definition eines Unfalles fällt ein Tauchsportunfall nicht unter den Versicherungsschutz der normalen Unfallversicherung'''. Der Versicherungsschutz einer bereits bestehenden Unfallversicherung sollte überprüft werden. Die folgenden Leistungen sind sehr wichtig:
'''Im Rahmen der Definition eines Unfalles fällt ein Tauchsportunfall nicht unter den Versicherungsschutz der normalen Unfallversicherung'''. Der Versicherungsschutz einer bereits bestehenden Unfallversicherung sollte überprüft werden. Die folgenden Leistungen sind sehr wichtig:


* Absicherung für bleibende Schäden
* Absicherung für bleibende Schäden
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  Höhlentauchen, Wracktauchen oder auch Mischgastauchen gehören ggf. in den Schutz mit eingeschlossen, wie auch eine vertraglich vereinbarte Tiefenbegrenzung.
  Höhlentauchen, Wracktauchen oder auch Mischgastauchen gehören ggf. in den Schutz mit eingeschlossen, wie auch eine vertraglich vereinbarte Tiefenbegrenzung.


Tauchzentren verlangen oftmals den Nachweis einer speziellen Tauchversicherung, dies fast immer bei Tauchkreuzfahrten. Die deckung sollte dann die
Tauchzentren verlangen oftmals den Nachweis einer speziellen Tauchversicherung, dies fast immer bei Tauchkreuzfahrten. Die deckung sollte dann die<br />
 


* Kostenübernahme für Bergung und Rücktransport,
* Kostenübernahme für Bergung und Rücktransport,
* Kostenübernahmen für Suchaktionen und Behandlungen,
* Kostenübernahmen für Suchaktionen und Behandlungen,
* Versicherungsunterlagen in englischer Sprache (speziell der Leistungsnachweis) und
* Versicherungsunterlagen in englischer Sprache (speziell der Leistungsnachweis) und
* 24-Holine des Versicherers – englischsprachig, beinhalten.
* 24-Holine des Versicherers – englischsprachig, beinhalten.<br />
 
 
Zu den international anerkannten Unfallversicherungen für Taucher zählen:<br />


Zu den international anerkannten Unfallversicherungen für Taucher zählen:





Version vom 1. Februar 2017, 09:11 Uhr


Im Rahmen der Definition eines Unfalles fällt ein Tauchsportunfall nicht unter den Versicherungsschutz der normalen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz einer bereits bestehenden Unfallversicherung sollte überprüft werden. Die folgenden Leistungen sind sehr wichtig:

  • Absicherung für bleibende Schäden
  • Absicherung des Todesfalles
  • Absicherung der Bergungskosten
Höhlentauchen, Wracktauchen oder auch Mischgastauchen gehören ggf. in den Schutz mit eingeschlossen, wie auch eine vertraglich vereinbarte Tiefenbegrenzung.

Tauchzentren verlangen oftmals den Nachweis einer speziellen Tauchversicherung, dies fast immer bei Tauchkreuzfahrten. Die deckung sollte dann die


  • Kostenübernahme für Bergung und Rücktransport,
  • Kostenübernahmen für Suchaktionen und Behandlungen,
  • Versicherungsunterlagen in englischer Sprache (speziell der Leistungsnachweis) und
  • 24-Holine des Versicherers – englischsprachig, beinhalten.


Zu den international anerkannten Unfallversicherungen für Taucher zählen:


  • diveassure [1]
  • Divers Alert Network – DAN,
  • Aqua-Med [2]
  • Tauchsport – Versicherung des VDST.


Schlagwort:Tauchversicherung, Tauchversicherungen, Versicherung für Taucher, Taucherunfallversicherung