Unfallversicherung private, Verfallsfrist: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt '''i.d.R. 15 Monate'''. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist  der Anspruch selbst.
Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt '''i.d.R. 15 Monate'''. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist  der Anspruch selbst.


👁 Siehe auch: [[Verjährung]]  <br />
'''Siehe auch:'''<br />
[[Verjährung]]  <br />





Version vom 21. April 2021, 08:37 Uhr

Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt i.d.R. 15 Monate. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist der Anspruch selbst.

Siehe auch:
Verjährung


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur privaten Unfallversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















Schlagwort: Anspruch geltend machen
.-.-.-.