Unfallversicherung private, Sturz: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, Definition Unfall]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, Definition Unfall]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, Eigenbewegungsschaden]]  <br />
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Version vom 5. März 2021, 15:27 Uhr

Kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen, wenn der Versicherte ohne Einwirkung von außen stürzt und sich hierbei zu Schaden kommt. Es liegt nur dann ein Unfall vor, wenn auch irgendeine Form der Außeneinwirkung vorgelegen hat.


👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, Definition Unfall
👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, Eigenbewegungsschaden


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