Unfallversicherung private, Selbstverschulden bei Trunkenheit

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Der Unfallversicherer kann bei Selbstverschulden die Leistungen kürzen oder ganz verweigern. Ereignet sich ein Unfall und der Versicherungsnehmer stand unter Alkoholeinfluss, wird der Versicherer i.d.R. so verfahren. Unfallgelder werden um ca. 20 % gekürzt. Die gesetzliche Krankenkasse wird keine Tagegelder bei Arbeitsausfall übernehmen. Die Rentenversicherung wird keine Invaliditätsleistungen erbringen.


Schlagwort:

< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur privaten Unfallversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png


















.-.-.-.