Unfallversicherung private, Progression: Unterschied zwischen den Versionen

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! Verlust/Gebrauchsunfähigkeit... !! normale  
! Verlust / Gebrauchsunfähigkeit... !! normale Gliedertaxe !! Top Gliedertaxe  
Gliedertaxe !! Top Gliedertaxe  
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| eines Auges || 50,00 % || 70,00 %
| eines Auges || 50,00 % || 70,00 %

Version vom 17. März 2019, 20:53 Uhr


In der privaten Unfallversicherung kann durch die Progressionsvereinbarung die finanzielle Leistung im Versicherungsfall erhöht werden. Die Leistungssteigerung durch die Progression kommt im Regelfall bei einem Invaliditätsgrad von mind. 25% zu tragen. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher die finanziellen Leistungen im Versicherungsfall.


Progressionsstaffel 0 % 225 % 350 % 500 % 1.000 %
Invaliditätsgrad
25,00 % 25.000 € 56.250 € 87.500 € 125.000 € 250.000 €
30,00 % 30.000 € 67.500 € 105.000 € 150.000 € 300.000 €
40,00 % 40.000 € 90.000 € 140.000 € 200.000 € 400.000 €
50,00 % 50.000 € 112.500 € 175.000 € 250.000 € 500.000 €
60,00 % 60.000 € 135.000 € 210.000€ 300.000 € 600.000 €
70,00 % 70.000 € 157.500€ 245.000 € 350.000 € 700.000 €
80,00 % 80.000 € 180.000 € 280.000 € 400.000 € 800.000 €
90,00 % 90.000 € 202.500 € 315.000 € 450.000 € 900.000 €
100,00 % 100.000 € 225.000 € 350.000 € 500.000 € 1.000.000 €


Verlust / Gebrauchsunfähigkeit... normale Gliedertaxe Top Gliedertaxe
eines Auges 50,00 % 70,00 %
beider Augen 100,00 % 100,00 %
des Geruchs 10,00 % 20,00 %
des Geschmacks 5,00 % 20,00 %
des Gehörs auf einem Ohr 30,00 % 50,00 %
des Gehörs auf beiden Ohren 60,00 % 75,00 %
der Hand im Handgelenk 55,00 % 70,00 %
des Daumens 20,00 % 28,00 %
des Zeigefingers 10,00 % 25,00 %
eines anderen Fingers 5,00 % 15,00 %
der Stimme 0,00 % 100,00 %
eines Armes im Schultergelenk 70,00 % 100,00 %
eines Armes bis oberhalb des Ellbogengelenk 65,00 % 100,00 %
eines Armes unterhalb des Ellbogengelenk 60,00 % 80,00 %
eines Beines über der Mitte des Oberschenkel 70,00 % 100,00 %
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkel 60,00 % 100,00 %
eines Beines bis unterhalb des Knies 50,00 % 70,00 %
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkel 45,00 % 70,00 %
eines Fußes im Fußgelenk 40,00 % 70,00 %
einer großen Zehe 5,00 % 20,00 %
einer anderen Zehe 2,00 % 10,00 %


Schlagwort: Gliedertaxe, Progressionsstaffel


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