Unfallversicherung private, Mitwirkungsanteil: Unterschied zwischen den Versionen

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Tritt ein Invaliditätsfall ein, prüft der Versicherer ob eine Krankheit am Unfallgeschehen teil hat. Dies kommt häufiger vor als gedacht. Der Versicherer kürzt dann die Leistungen, sofern eine bestehende Krankheit die Invalidität mitverursach hat.
Tritt ein Invaliditätsfall ein, prüft der Versicherer ob eine Krankheit am Unfallgeschehen teil hat. Dies kommt häufiger vor als gedacht. Der Versicherer kürzt dann die Leistungen, sofern eine bestehende Krankheit die Invalidität mitverursacht hat.


Daher sind nur Versicherer/Versicherungstarife zu empfehlen, die auf den Mitwirkungsanteil verzichten.
Daher sind nur Versicherer/Versicherungstarife zu empfehlen, die auf den Mitwirkungsanteil verzichten.


Nicht alle Versicherer bieten diese Option.  
Nicht alle Versicherer bieten diese Option.  





Version vom 13. August 2020, 09:21 Uhr


Tritt ein Invaliditätsfall ein, prüft der Versicherer ob eine Krankheit am Unfallgeschehen teil hat. Dies kommt häufiger vor als gedacht. Der Versicherer kürzt dann die Leistungen, sofern eine bestehende Krankheit die Invalidität mitverursacht hat.

Daher sind nur Versicherer/Versicherungstarife zu empfehlen, die auf den Mitwirkungsanteil verzichten.

Nicht alle Versicherer bieten diese Option.






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