Unfallversicherung private, Mitwirkungsanteil: Unterschied zwischen den Versionen

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Tritt ein Invaliditätsfall ein, prüft der Versicherer ob eine Krankheit am Unfallgeschehen teil hat. Dies kommt häufiger vor als gedacht.
 
Der Versicherer kürzt im die Leistungen, sofern eine bestehende Krankheit die Invalidität mitverursacht.
 
Daher sind nur Versicherungstarife zu empfehlen, die auf den Mitwirkungsanteil verzichten.
 
 
 





Version vom 13. August 2020, 09:18 Uhr


Tritt ein Invaliditätsfall ein, prüft der Versicherer ob eine Krankheit am Unfallgeschehen teil hat. Dies kommt häufiger vor als gedacht.

Der Versicherer kürzt im die Leistungen, sofern eine bestehende Krankheit die Invalidität mitverursacht.

Daher sind nur Versicherungstarife zu empfehlen, die auf den Mitwirkungsanteil verzichten.








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