Unfallversicherung private, Insektenstich

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Eigentlich ist ein Insekten­stich oder -biss kein klassischer Unfall. Doch immer mehr Versicherer legen in ihren Bedingungen fest, dass Infektionen mit dauer­hafter gesundheitlicher Beein­trächtigung, die durch Insekten­stiche oder -bisse ausgelöst wurden versichert sind – häufig ist dies in einer Infektions­klausel fest­gelegt. So kann zum Beispiel ein Zecken­stich als Unfall gelten. Infizierte Zecken über­tragen zwei Krankheiten: die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Borreliose. Doch Vorsicht: Vor Gericht gibt es immer wieder Streit, ob nach­weisbar ein versicherter Zecken­stich oder eine chro­nische Erkrankung mit dauer­hafter Invalidität vorliegt. In mehreren Fällen erhielten Versicherte keine Leistung vom Unfall­versicherer (Ober­landes­gericht Nürn­berg, Az. 8 W 2040/14, Ober­landes­gericht Koblenz, Az. 10 U 228/11).